Wie funktioniert das mit der Hilfe genau, jeder hat doch andere Wünsche?

Den Umfang und die Art der Hilfe legen wir gemeinsam nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen fest. Wir sehen uns nicht als Erfüller von Katalogleistungen (die Aufzählung unter der Rubrik Leistungen stellt daher nur eine beispielhafte Auswahl dar), sondern als individuelle Stütze und Hilfe im Alltag. Was immer Sie wünschen: Sprechen Sie mit uns. Neben der mit Ihnen verbrachten Zeit können Sie sich auf ein breites Wissen und Erfahrung mit Pflegekassen und Krankenkassen verlassen, die vor allem in unseren Paketen ohne Aufpreis enthalten sind. Erstattungen von 50 - 100% der Kosten sind damit nicht die Ausnahme!


Was ist, wenn ich mal keine Hilfe wünsche oder brauche?

Kein Problem! Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir die Personalplanung anpassen können. Nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt.


■ Entstehen durch die Verhinderungspflege wirklich keine Kosten für mich?

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen und vorübergehend verhindert sind (Krankheit, Urlaub, etc.) übernehmen wir gewissenhaft für diesen Zeitraum die Pflege. Gemeinsam mit Ihnen regeln wir die Abrechnung über die Pflegekasse, sodass Ihnen im Normalfall tatsächlich keinerlei Kosten entstehen.


Ist das Personal vertrauenswürdig?

Alle Mitarbeiter sind uns bekannt. Wir haben die persönlichen Daten (Referenzen, Lebenslauf, etc.) geprüft, ein polizeiliches Führungszeugnis liegt vor.


■ Welche Kosten entstehen mir? 

Bei uns werden Sie nicht an der Haustür mit hohen Preisen überrascht. Wir bieten Ihnen transparente und günstige Preise, die wir im Vorhinein mit Ihnen vertraglich regeln. Oft werden die Kosten sogar von Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen (dies klären wir gerne für Sie ab). In jedem Fall können die Kosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.


Sind die MitarbeiterInnen angemeldet und versichert?

Unsere MitarbeiterInnen sind natürlich bei den jeweilig zuständigen Stellen angemeldet und versichert. Für mögliche Schäden, die durch unsere Mitarbeiter entstehen, haben wir eine Betriebshaftpflichtversicherung.


Wie bezahle ich?

Sie erhalten monatlich eine Rechnung mit der Post. Ihre Zahlung erfolgt bequem per Überweisung.


■ Gibt es einen Nachbarschaftsrabatt?

Ja! Wenn Sie und einer Ihrer Nachbarn unsere Dienste in Anspruch nehmen, dann entfällt die Anfahrtspauschale.


Kann ich die Rechnungen in meiner Steuererklärung geltend machen?

Ja! Für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20.000 Euro in Höhe von 20%, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr. Beachten Sie, dass Rechnungen vom Finanzamt nur anerkannt werden, wenn sie von Ihnen per Überweisung (unbar) bezahlt wurden.